'Leihmutter'-Büro in Frankfurt geschlossen : Einhellige Ablehnung / 'Nicht nur Information, sondern Vermittlung'
Die Vermittlung von 'Leihmüttern' durch Privatpersonen oder Organisationen ist in der Bundesrepublik nach dem bestehenden Adoptionsvermittlungsgesetz grundsätzlich verboten und kann mit einer Geldbusse bis zu 50.000 Mark geahndet werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Frankfurter Allgemeine Zeitung (1987)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 14.10.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 176 Sexualethik
577.1 Biochemie: Biologie 575.1 Genetik 34.038 Rechtsprechung 396.1 Frauen: Gleichberechtigung 396 Frauenfrage 347.633 Adoption |
Region: | USA
BRD |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 176 Sexualethik | Dokument Nr. A-585213 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |