'Leihmutter'-Büro in Frankfurt geschlossen : Einhellige Ablehnung / 'Nicht nur Information, sondern Vermittlung'

Die Vermittlung von 'Leihmüttern' durch Privatpersonen oder Organisationen ist in der Bundesrepublik nach dem bestehenden Adoptionsvermittlungsgesetz grundsätzlich verboten und kann mit einer Geldbusse bis zu 50.000 Mark geahndet werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1987)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 14.10.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:176 Sexualethik
577.1 Biochemie: Biologie
575.1 Genetik
34.038 Rechtsprechung
396.1 Frauen: Gleichberechtigung
396 Frauenfrage
347.633 Adoption
Region:USA
BRD
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Ablageschlagwort: 176 Sexualethik Dokument Nr. A-585213 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage