Arbeitsausfall durch äussere Einflüsse in der Sphäre des Arbeitgebers : ASG Wien 13 Cga 1522/87 v.30.6.1987 - rechtskräftig

Anspruch des Arbeitnehmers setzt kein Verschulden des Arbeitgebers an der Verhinderung der Dienstleistung voraus. Ist die Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers der Einflusssphäre des Arbeitgebers zuzurechnen, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf das vereinbarte Entgelt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.10.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Dienstverhinderung
331.048.5 Arbeitsweg
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.817 Dienstverhinderung Dokument Nr. A-585200 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage