Kerker für Umweltsünder
Wer ein Gewässer oder die Luft so verunreinigt, dass dadurch eine Gefahr für Leib oder Leben (89) eines anderen oder in grossem Ausmass eine Gefahr für Haustiere anderer oder für Tiere, die dem Jagd-oder Fischereirecht anderer unterliegen, herbeigeführt wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahr...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Arsenal aktuell (1987; Nr 3)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.77 Umweltschutz
343.2/.7 Strafrecht 614.777 Wasserverschmutzung 614.71/.76 Luftverschmutzung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.77 Umweltschutz | Dokument Nr. A-585156 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |