Betriebsvereinbarung über mitbestimmungspflichtige soziale Angelegenheiten bei Tarifüblichkeit: Zwei-Schranken-Theorie ade?

Das BAG schliesst sich nunmehr der sog. 'Vorrangtheorie' an / Der Betriebsrat soll sein Mitbestimmungsrecht nach 87 Abs.1 auch durch Betriebsvereinbarung ausüben können, wenn keine einschlägige tarifliche Regelung besteht. 77 Abs.3 enthalte keine zweite Schranke.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1987; Nr 39; S 1991-1994)
VerfasserIn: Hromadka, Wolfgang
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 25.09.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Mitbestimmung
331.152 Betriebsrat
331.15 Betriebsverfassung
331.116 Tarifverträge
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.15 Mitbestimmung Dokument Nr. A-585130 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage