Betriebsvereinbarung über mitbestimmungspflichtige soziale Angelegenheiten bei Tarifüblichkeit: Zwei-Schranken-Theorie ade?
Das BAG schliesst sich nunmehr der sog. 'Vorrangtheorie' an / Der Betriebsrat soll sein Mitbestimmungsrecht nach 87 Abs.1 auch durch Betriebsvereinbarung ausüben können, wenn keine einschlägige tarifliche Regelung besteht. 77 Abs.3 enthalte keine zweite Schranke.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1987; Nr 39; S 1991-1994)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 25.09.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Mitbestimmung
331.152 Betriebsrat 331.15 Betriebsverfassung 331.116 Tarifverträge |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.15 Mitbestimmung | Dokument Nr. A-585130 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |