Kettenbriefaktion : BGH 4 StR 148/86 v.29.9.1986

Der Begriff des Glücksspiels setzt einen Einsatz des Spielers voraus. Daran fehlt es bei einer Kettenbriefaktion. Diese erfüllt daher nicht die Voraussetzungen eines Glücksspiels im Sinne der 284, 284a StGB.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Rundschau (1987; Nr 9; S 381-385)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 09.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.45 Konsumentenschutz
794.9 Glücksspiele
34.038 Rechtsprechung
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