BUAG-Grundriss : Bauarbeiterabfertigung / Bauarbeiterurlaubs-und -abfertigungsgesetz 1987 (kurz: BUAG 1987)

Die Abfertigungen werden nicht mehr vom einzelnen Arbeitgeber an die Arbeiter ausbezahlt, sondern über die Bauarbeiterurlaubskasse (künftig Bauarbeiterurlaubs-und -abfertigungskasse) im Wege eines Umlageverfahrens, das von den Arbeitgebern zu finanzieren wäre, abgewickelt (Fondslösung).

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Bauzeitung (1987; Nr 34)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.08.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
331.76 Arbeiter
338.45:69 Bauindustrie
331.13 Entlassung: Arbeit
331.6.063.5 Saisonarbeitslosigkeit
331.881 ÖGB: Gewerkschaft d. Bau-und Holzarbeiter
368.43 Pensionsversicherung (SV)
351.83 Arbeitsrecht
331.94 Arbeitnehmerschutz
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Exemplare / Bindeeinheiten

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Ablageschlagwort: 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer) Dokument Nr. A-583929 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage