Die Rechtsschutzsekretäre haben dieselben Sorgfaltspflichten wie die Rechtsanwälte : OLG Düsseldorf v.22.1.1987 (VIII U 238/85 rkr.) / Gewerkschaften müssen für falsche Beratung haften

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt (1987)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 30.09.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Haftpflicht, berufliche
347.965.4 Rechtsberatung
331.881 Gewerkschaften
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.56 Haftpflicht, berufliche Dokument Nr. A-583874 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage