Einigung : DM 6/87 - Spielzeug: DM berichtete über gefährliches Spielzeug und fehlende Richtlinien

Die Festlegung gemeinsamer Normen in der EG soll einen gewissen Schutz gegen Risiken bei der Benutzung von Spielzeug ermöglichen. Spielzeuge, die den Sicherheitsnormen nicht entsprechen, dürfen nicht weiterverbreitet werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:DM (1987; Nr 9)
VerfasserIn: Schick
Ort / Verlag / Datum:09.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.45 Konsumentenschutz
658.6.002.612 Produkte, gefährliche
338.45:685 Spielwarenindustrie
Region:BRD
EG
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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