Einigung : DM 6/87 - Spielzeug: DM berichtete über gefährliches Spielzeug und fehlende Richtlinien
Die Festlegung gemeinsamer Normen in der EG soll einen gewissen Schutz gegen Risiken bei der Benutzung von Spielzeug ermöglichen. Spielzeuge, die den Sicherheitsnormen nicht entsprechen, dürfen nicht weiterverbreitet werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | DM (1987; Nr 9)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.45 Konsumentenschutz
658.6.002.612 Produkte, gefährliche 338.45:685 Spielwarenindustrie |
Region: | BRD
EG |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.45 Konsumentenschutz | Dokument Nr. A-583647 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |