Entgeltanspruch eines entmündigten Pflegekindes in einem land-und forstwirtschaftlichen Betrieb : OGH 14 Ob A 76/87 v.2.9.1987

Ist ein entmündigtes Pflegekind in den Betrieb der Land-und Forstwirtschaft seiner Pflegeeltern eingegliedert, dem es sich nicht entziehen kann, wobei es alle in der Land-und Forstwirtschaft anfallenden Arbeiten ausführen muss und pro Tag durchschnittlich 14 Stunden sowie auch an Samstagen und Sonnt...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.09.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.75 Pflegekinder
331.024.3 Arbeitsleistung
34.038 Rechtsprechung
331.2 Löhne
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 362.75 Pflegekinder Dokument Nr. A-583308 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage