Entgeltanspruch eines entmündigten Pflegekindes in einem land-und forstwirtschaftlichen Betrieb : OGH 14 Ob A 76/87 v.2.9.1987
Ist ein entmündigtes Pflegekind in den Betrieb der Land-und Forstwirtschaft seiner Pflegeeltern eingegliedert, dem es sich nicht entziehen kann, wobei es alle in der Land-und Forstwirtschaft anfallenden Arbeiten ausführen muss und pro Tag durchschnittlich 14 Stunden sowie auch an Samstagen und Sonnt...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1987)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 22.09.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 362.75 Pflegekinder
331.024.3 Arbeitsleistung 34.038 Rechtsprechung 331.2 Löhne |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 362.75 Pflegekinder | Dokument Nr. A-583308 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |