Staatshaftungsrecht

Die Abgabe einander widersprechender Lichtzeichen durch eine Lichtzeichenanlage (sog. 'feindliches Grün') kann den Verkehrsteilnehmern gegenüber eine rechtswidrige Massnahme i. S. des 39 Abs.1 Buchst. b OBG darstellen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (1987; Nr 17; S 822-825)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 04.09.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:656.1 Strassenverkehr
347.51:352/354 Haftung, öffentliche
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 656.1 Strassenverkehr Dokument Nr. A-583270 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage