Wehe dem Arbeitgeber, der in 1. Instanz verliert

Wehe dem Arbeitgeber, der dabei in 1. Instanz verliert: denn dann muss er die Forderungen des gekündigten Mitarbeiters prompt erfüllen, schaut selber aber durch die Finger, wenn er schlussendlich beim OGH obsiegt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Gewinn (1987; Nr 9)
VerfasserIn: Korn, Gottfried
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
347.998 Arbeitsgericht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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