Wehe dem Arbeitgeber, der in 1. Instanz verliert
Wehe dem Arbeitgeber, der dabei in 1. Instanz verliert: denn dann muss er die Forderungen des gekündigten Mitarbeiters prompt erfüllen, schaut selber aber durch die Finger, wenn er schlussendlich beim OGH obsiegt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Gewinn (1987; Nr 9)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
347.998 Arbeitsgericht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-583244 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |