Die rechtsgeschäftliche Abwicklung von Schulfahrten

Der Abschluss der erforderlichen Verträge obliegt nicht dem Lehrer als deren Vertreter, sondern dem kommunalen Schulträger, der diese Befugnis generell oder im Einzelfall auf den Schulleiter/ Lehrer übertragen kann. (Vor-) vertragliche Ansprüche der Unternehmen sind gegenüber dem Schulträger geltend...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1987; Nr 15; S 657-665)
VerfasserIn: Fehnemann, Ursula
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 08.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:37.05 Schulen
347.462 Vollmachten
37.057 Schulen, öffentliche
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Abschluss der erforderlichen Verträge obliegt nicht dem Lehrer als deren Vertreter, sondern dem kommunalen Schulträger, der diese Befugnis generell oder im Einzelfall auf den Schulleiter/ Lehrer übertragen kann. (Vor-) vertragliche Ansprüche der Unternehmen sind gegenüber dem Schulträger geltend zu machen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog