Die rechtsgeschäftliche Abwicklung von Schulfahrten
Der Abschluss der erforderlichen Verträge obliegt nicht dem Lehrer als deren Vertreter, sondern dem kommunalen Schulträger, der diese Befugnis generell oder im Einzelfall auf den Schulleiter/ Lehrer übertragen kann. (Vor-) vertragliche Ansprüche der Unternehmen sind gegenüber dem Schulträger geltend...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1987; Nr 15; S 657-665)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 08.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 37.05 Schulen
347.462 Vollmachten 37.057 Schulen, öffentliche |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 37.05 Schulen | Dokument Nr. A-582927 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |