Die rechtsgeschäftliche Abwicklung von Schulfahrten

Der Abschluss der erforderlichen Verträge obliegt nicht dem Lehrer als deren Vertreter, sondern dem kommunalen Schulträger, der diese Befugnis generell oder im Einzelfall auf den Schulleiter/ Lehrer übertragen kann. (Vor-) vertragliche Ansprüche der Unternehmen sind gegenüber dem Schulträger geltend...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1987; Nr 15; S 657-665)
VerfasserIn: Fehnemann, Ursula
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 08.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:37.05 Schulen
347.462 Vollmachten
37.057 Schulen, öffentliche
Region:BRD
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