Kündigungsschutz in geförderten Werkswohnungen : OGH 14 Ob A 67/87 v.17.6.1987

Wird einem Arbeitnehmer die von ihm benützte Wohnung mit Vertrag ausdrücklich als Dienstwohnung für die Zeit seines Arbeitsverhältnisses zugewiesen, endet das Bestandverhältnis mit dem Arbeitsverhältnis, auch wenn dem Arbeitnehmer ein Sozialplan einen Räumungsaufschub gewährt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.09.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.833 Dienstwohnung
331.833 Werkswohnung
351.778.542 Mieterschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.833 Dienstwohnung Dokument Nr. A-582909 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage