Die Geisteskrankenkartei - Ende nicht in Sicht

Bei der Ges-Kartei handelt es sich um bei den Bundespolizei-bzw. den Bezirkverwaltungsbehörden eingerichtete Handkarteien. In diesen werden alle Personen registriert, die von einem Polizei-oder Amtsarzt wegen Verdachts auf Geisteskrankheit untersucht wurden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:LOS (1987; Nr 15; S 4-6)
VerfasserIn: Forster, Rudolf
Ort / Verlag / Datum:07.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:3-056.34 Geisteskranke
342.721 Persönlichkeitsrecht
Region:Österreich
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