Veräusserung immaterieller Wirtschaftsgüter unter Enteignungsdrohung : VGH 86/13/0207 v.3.6.1987

Die Begünstigung des 37 Abs.3 EStG kann sich grundsätzlich nur auf jene Wirtschaftsgüter beziehen, die von der (drohenden) Enteignung erfasst sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.09.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Einkommensteuer
351.712.5 Enteignung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.2 Einkommensteuer Dokument Nr. A-582605 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage