Drittwirkungen von Arbeitskämpfen im Medienbereich

Dies führt im Rahmen der Frage nach den Drittwirkungen von Arbeitskämpfen im Medienbereich zu dem Ergebnis, dass jeder Arbeitskampf dann als verfassungswidrig und - auf der Ebene des einfachen Gesetzesrechtes - als rechtswidrig zu qualifizieren ist, wenn der Arbeitskampf die Information im engeren S...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Recht der Arbeit (1987; Nr 4; S 225-234)
VerfasserIn: Heinze, Meinhard
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 07.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.89 Arbeitskonflikte
351.751 Medienrecht
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.89 Arbeitskonflikte Dokument Nr. A-582271 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage