Schadenersatz wegen mangelhafter Reiseleitung : BGH v.12.3.1987

Verlangt der Reisende Schadenersatz wegen mangelhafter Reiseleitung, so hat der Reiseveranstalter zu seiner Entlastung zu beweisen, dass weder ihn noch den von ihm eingesetzten Leistungsträger noch dessen Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (1987; Nr 17; S 825-828)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 04.09.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:380.833 Reisebüro
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 380.833 Reisebüro Dokument Nr. A-582108 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage