Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Fernstudium : VGH 86/13/0184 v.3.6.1987

Ein Hochschulstudium kann in der Regel nicht als Fortbildung für eine bis dahin ohne akademische Ausbildung ausgeübte Berufstätigkeit angesehen werden Aufwendungen hiefür können daher nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.09.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:377 Berufsausbildung
336.2 Steuerrecht
37.018.43 Fernschulen
34.038 Rechtsprechung
336.2 Lohnsteuer
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 377 Berufsausbildung Dokument Nr. A-580252 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage