Kostenersatz bei Schutzimpfungen / Rechtsweg bei Leistungsansprüchen : OGH 9 Ob S 7/87 v.1.7.1987
Ist keine gesundheitliche Schädigung eingetreten, wird ein Begehren auf Kostenübernahme für eine Massnahme begehrt, der ausschliesslich vorbeugender Charakter zukommt, wie der Zeckenschutzimpfung eines Jagdschutzorganes, kann damit aus den Vorschriften der 189ff. ASVG, die Leistungen ausschliesslich...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1987)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.09.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
34.038 Rechtsprechung 614.47 Impfungen |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ist keine gesundheitliche Schädigung eingetreten, wird ein Begehren auf Kostenübernahme für eine Massnahme begehrt, der ausschliesslich vorbeugender Charakter zukommt, wie der Zeckenschutzimpfung eines Jagdschutzorganes, kann damit aus den Vorschriften der 189ff. ASVG, die Leistungen ausschliesslich für den Fall einer körperlichen Schädigung des Versicherten oder des Todes des Versicherten vorsehen, der geltend gemachte Anspruch nicht abgeleitet werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |