Kostenersatz bei Schutzimpfungen / Rechtsweg bei Leistungsansprüchen : OGH 9 Ob S 7/87 v.1.7.1987

Ist keine gesundheitliche Schädigung eingetreten, wird ein Begehren auf Kostenübernahme für eine Massnahme begehrt, der ausschliesslich vorbeugender Charakter zukommt, wie der Zeckenschutzimpfung eines Jagdschutzorganes, kann damit aus den Vorschriften der 189ff. ASVG, die Leistungen ausschliesslich...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.09.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
34.038 Rechtsprechung
614.47 Impfungen
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Ist keine gesundheitliche Schädigung eingetreten, wird ein Begehren auf Kostenübernahme für eine Massnahme begehrt, der ausschliesslich vorbeugender Charakter zukommt, wie der Zeckenschutzimpfung eines Jagdschutzorganes, kann damit aus den Vorschriften der 189ff. ASVG, die Leistungen ausschliesslich für den Fall einer körperlichen Schädigung des Versicherten oder des Todes des Versicherten vorsehen, der geltend gemachte Anspruch nicht abgeleitet werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog