Kostenersatz bei Schutzimpfungen / Rechtsweg bei Leistungsansprüchen : OGH 9 Ob S 7/87 v.1.7.1987

Ist keine gesundheitliche Schädigung eingetreten, wird ein Begehren auf Kostenübernahme für eine Massnahme begehrt, der ausschliesslich vorbeugender Charakter zukommt, wie der Zeckenschutzimpfung eines Jagdschutzorganes, kann damit aus den Vorschriften der 189ff. ASVG, die Leistungen ausschliesslich...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.09.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
34.038 Rechtsprechung
614.47 Impfungen
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV) Dokument Nr. A-580251 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage