Zeitpunkt der Inanspruchnahme eines Zeitausgleiches für Überstunden : OGH 14 Ob 65/86 v.3.6.1986 / AZG: 10 / UrlG: 4 Abs.1

Liegt eine grundsätzliche Vereinbarung über die Abgeltung von Überstunden durch Zeitausgleich vor, so sind für die Vereinbarung des Zeitpunktes der Inanspruchnahme des Zeitausgleiches die Grundsätze des Urlaubsrechts anzuwenden, wobei jedoch dem Erholungswert geringere Bedeutung zukommt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Industrie (1987; Nr 32/33)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.08.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.81 Arbeitszeit
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein