Unwiderrufbarkeit des Überstundenpauschales : OGH 9 Ob A 36/87 v.1.7.1987

Wirtschaftliche Erwägungen können keine Veränderung der vertraglichen Pflichten des Arbeitgebers bewirken. Die einseitige Beseitigung einzelner Vertragsbestimmungen ist - auch im Wege einer Teilkündigung - unzulässig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.08.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
331.116 Arbeitsverträge
331.76 Kraftfahrer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.814 Überstunden Dokument Nr. A-577308 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage