Unwiderrufbarkeit des Überstundenpauschales : OGH 9 Ob A 36/87 v.1.7.1987
Wirtschaftliche Erwägungen können keine Veränderung der vertraglichen Pflichten des Arbeitgebers bewirken. Die einseitige Beseitigung einzelner Vertragsbestimmungen ist - auch im Wege einer Teilkündigung - unzulässig.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1987)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 04.08.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunden
331.116 Arbeitsverträge 331.76 Kraftfahrer 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.814 Überstunden | Dokument Nr. A-577308 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |