Unwiderrufbarkeit des Überstundenpauschales : OGH 9 Ob A 36/87 v.1.7.1987

Wirtschaftliche Erwägungen können keine Veränderung der vertraglichen Pflichten des Arbeitgebers bewirken. Die einseitige Beseitigung einzelner Vertragsbestimmungen ist - auch im Wege einer Teilkündigung - unzulässig.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.08.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
331.116 Arbeitsverträge
331.76 Kraftfahrer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wirtschaftliche Erwägungen können keine Veränderung der vertraglichen Pflichten des Arbeitgebers bewirken. Die einseitige Beseitigung einzelner Vertragsbestimmungen ist - auch im Wege einer Teilkündigung - unzulässig.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog