Verfassungsmässigkeit unterschiedlicher Altersgrenzen für Männer und Frauen beim Bezug von Altersruhegeld : Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Karlsruhe - Beschluss des Ersten Senats 1 BvR 455/82 v.28.1.1987
'Es ist mit Art.3 Abs.2 GG vereinbar, dass Frauen Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Unterschied zu Männern bereits mit Vollendung des sechzigsten Lebensjahres beziehen können (25 Abs.2 AVG = 1248 Abs.3 RVO) '.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europäische Grundrechte (1987; Nr 12; S 291-294)
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Ort / Verlag / Datum: | 24.06.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.43 Pensionsversicherung (SV)
368.43 Ruhensbestimmungen 34.038 Rechtsprechung 342 Verfassungsrecht |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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