Verfassungsmässigkeit unterschiedlicher Altersgrenzen für Männer und Frauen beim Bezug von Altersruhegeld : Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Karlsruhe - Beschluss des Ersten Senats 1 BvR 455/82 v.28.1.1987

'Es ist mit Art.3 Abs.2 GG vereinbar, dass Frauen Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Unterschied zu Männern bereits mit Vollendung des sechzigsten Lebensjahres beziehen können (25 Abs.2 AVG = 1248 Abs.3 RVO) '.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Grundrechte (1987; Nr 12; S 291-294)
Ort / Verlag / Datum:24.06.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV)
368.43 Ruhensbestimmungen
34.038 Rechtsprechung
342 Verfassungsrecht
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 368.43 Pensionsversicherung (SV) Dokument Nr. A-576930 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage