6 Abs.3 VersVG Art.18 Satz 1 Allgemeine Feuerversicherungsbedingungen : OGH 7 Ob 9/87 v.5.3.1987

Hat der Versicherte den Versicherer bei der Ermittlung des Schadens getäuscht, so wird der Versicherer nicht nur hinsichtlich der Schadensposition, über die er getäuscht wurde, sondern zur Gänze leistungsfrei. Die Leistungsfreiheit beschränkt sich aber auf den Vertrag, bei dessen Abwicklung die Täus...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (1987; Nr 13/14)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.022 Versicherungsverträge
368.1 Schadenversicherung
368.02 Versicherungsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.022 Versicherungsverträge Dokument Nr. A-576928 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage