Beendigung der Tätigkeit des Betriebsrates durch Sinken der Beschäftigtenzahl : VGH 86/01/0282 v.24.4.1987 / Unter Abweisung der Beschwerde gegen EA Wien II Re 268/86 v.21.10.1986
Die Betriebsratsfunktion erlischt nicht schon deshalb, weil die Zahl der Arbeitnehmer im Betrieb unter fünf abgesunken ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1987)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 21.07.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Arbeitsverfassung
331.152 Betriebsrat 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.15 Arbeitsverfassung | Dokument Nr. A-576454 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |