a) 11 Nr.15 ABGB erfasst nicht nur die Beweislastumkehr, sondern schon jeden Versuch, die Beweisposition des Kunden zu verschlechtern / b) Eine vorformulierte Aushandelnsbestätigung fällt unter das Verbot des 11 Nr.15b AGBG / c) Die Definition der allgemeinen Geschäftsbedingung bezieht auch vorformulierte Auftragsbestätigungen ein : BGH IVa ZR 173/85 (OLG Stuttgart) v.28.1.1987

d) In allgemeinen Geschäftsbedingungen kann ein Aufwendungsersatzanspruch des Maklers vereinbart werden. Dessen Höhe kann als mässiger Höchstbetrag, nicht jedoch als Prozentanteil des Preises oder Gegenstandswertes pauschaliert werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (1987; Nr 14; S 724-728)
VerfasserIn: Wolf, Manfred
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 17.07.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
347.4 Vertragsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine Dokument Nr. A-575851 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage