Berechnung der Urlaubsabfindung : AG Wien 7 Cr 399/84 v.7.5.1985

Eine Urlaubsabfindung ist nicht durch Aliquotierung des Urlaubsanspruches selbst auf der Basis der im Urlaubsjahr zurückgelegten Dienstzeit des Arbeitnehmers zu errechnen, sondern es ist vom vollen restlichen Urlaubsanspruch auszugehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 14.07.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.225 Urlaubsentgelt
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.817(094.5) Urlaubsrecht Dokument Nr. A-575194 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage