Berechnung der Urlaubsabfindung : AG Wien 7 Cr 399/84 v.7.5.1985
Eine Urlaubsabfindung ist nicht durch Aliquotierung des Urlaubsanspruches selbst auf der Basis der im Urlaubsjahr zurückgelegten Dienstzeit des Arbeitnehmers zu errechnen, sondern es ist vom vollen restlichen Urlaubsanspruch auszugehen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1987)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 14.07.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.225 Urlaubsentgelt 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.817(094.5) Urlaubsrecht | Dokument Nr. A-575194 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |