Berechnung der Urlaubsabfindung : AG Wien 7 Cr 399/84 v.7.5.1985

Eine Urlaubsabfindung ist nicht durch Aliquotierung des Urlaubsanspruches selbst auf der Basis der im Urlaubsjahr zurückgelegten Dienstzeit des Arbeitnehmers zu errechnen, sondern es ist vom vollen restlichen Urlaubsanspruch auszugehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 14.07.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.225 Urlaubsentgelt
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Urlaubsabfindung ist nicht durch Aliquotierung des Urlaubsanspruches selbst auf der Basis der im Urlaubsjahr zurückgelegten Dienstzeit des Arbeitnehmers zu errechnen, sondern es ist vom vollen restlichen Urlaubsanspruch auszugehen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog