Berechnung der Urlaubsabfindung : AG Wien 7 Cr 399/84 v.7.5.1985
Eine Urlaubsabfindung ist nicht durch Aliquotierung des Urlaubsanspruches selbst auf der Basis der im Urlaubsjahr zurückgelegten Dienstzeit des Arbeitnehmers zu errechnen, sondern es ist vom vollen restlichen Urlaubsanspruch auszugehen.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1987)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 14.07.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.225 Urlaubsentgelt 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine Urlaubsabfindung ist nicht durch Aliquotierung des Urlaubsanspruches selbst auf der Basis der im Urlaubsjahr zurückgelegten Dienstzeit des Arbeitnehmers zu errechnen, sondern es ist vom vollen restlichen Urlaubsanspruch auszugehen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |