Allgemeine Geschäftsbedingungen: Vorbehalt 'handelsübliche Abweichungen in Struktur und Farbe' durch Möbel-Einzelhandelsunternehmen zulässig : BGH VIII ZR 203/86 v.11.3.1987 / Zur Auslegung und Zulässigkeit von Klauseln der im Möbelhandel verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Grenze eines wirksamen formularmässigen Änderungsvorbehalts ist allerdings jedenfalls dort erreicht, wo durch die Abweichung das Äquivalenzverhältnis der beiderseitigen Leistungen zum Nachteil des Kunden nicht nur ganz unerheblich gestört wird.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1987; Nr 27/28)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.07.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
347.45 Konsumentenschutz 381.5 Einzelhandel 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine | Dokument Nr. A-574897 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |