Allgemeine Geschäftsbedingungen: Vorbehalt 'handelsübliche Abweichungen in Struktur und Farbe' durch Möbel-Einzelhandelsunternehmen zulässig : BGH VIII ZR 203/86 v.11.3.1987 / Zur Auslegung und Zulässigkeit von Klauseln der im Möbelhandel verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Grenze eines wirksamen formularmässigen Änderungsvorbehalts ist allerdings jedenfalls dort erreicht, wo durch die Abweichung das Äquivalenzverhältnis der beiderseitigen Leistungen zum Nachteil des Kunden nicht nur ganz unerheblich gestört wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1987; Nr 27/28)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.07.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
347.45 Konsumentenschutz
381.5 Einzelhandel
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine Dokument Nr. A-574897 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage