Maler und Dichter bleiben sozialversichert : Das Bundesverfassungsgericht bestätigt das Gesetz von 1981 / Beiträge vom Vermarkter, vom Künstler und vom Staat

Der Künstler selbst hat einen Eigenbeitrag zu leisten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1987)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.07.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:323.329 Künstler
368.4 Sozialversicherung
304 Sicherheit, soziale
336.57:352/354 Sozialleistungen, öffentliche
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
368.42 Krankenversicherung (SV)
368.43 Pensionsversicherung (SV)
329 Parteien, politische
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 323.329 Künstler Dokument Nr. A-574480 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage