23 Bundesbahn-Besoldungsordnung 1963 (BBO) Verwirkung : OGH 14 Ob 174, 175/86 v.4.11.1986
Eine mit der Verschlechterung der besoldungsrechtlichen Stellung verbundene Versetzung des Dienstnehmers (Dienstbestimmung gem. 23 Abs.1 und 2 lit. c BBO) ist nicht verspätet, auch wenn sie mehr als 2 Jahre nach dem schwerwiegenden Versagen des Dienstnehmers, auf das sie hauptsächlich gestützt wird,...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (1987; Nr 11/12)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 656.2-05 Eisenbahner
331.126 Arbeitnehmer: Versetzung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 656.2-05 Eisenbahner | Dokument Nr. A-574026 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |