23 Bundesbahn-Besoldungsordnung 1963 (BBO) Verwirkung : OGH 14 Ob 174, 175/86 v.4.11.1986

Eine mit der Verschlechterung der besoldungsrechtlichen Stellung verbundene Versetzung des Dienstnehmers (Dienstbestimmung gem. 23 Abs.1 und 2 lit. c BBO) ist nicht verspätet, auch wenn sie mehr als 2 Jahre nach dem schwerwiegenden Versagen des Dienstnehmers, auf das sie hauptsächlich gestützt wird,...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (1987; Nr 11/12)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:656.2-05 Eisenbahner
331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 656.2-05 Eisenbahner Dokument Nr. A-574026 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage