Die Kreditmithaftung geschiedener Ehegatten nach 98 EheG

I. Einleitung: Ziele der Regelung - gesetzestechnische Durchführung. II. Der sachliche Geltungsbereich des 98 EheG. III. Die Subsidarität der gesetzlichen Ausfallsbürgschaft (98 Abs.2 EheG). IV. Die (materielle) Rechtstellung des Kreditgebers (Gläubigers). V. Verfahrensrechtliche Fragen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1987; Nr 6; S 183-192)
VerfasserIn: Gamerith, Helmut
Ort / Verlag / Datum:06.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.77 Verbraucherkredite
347.468 Bürgschaft
347.627 Ehescheidung
Region:Österreich
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