Besteuerung von Schmerzensgeldern : BMF 11 0502/63-Pr.2/87 v.11.5.1987

Von einer 'Besteuerung von Schmerzensgeldern' kann nicht gesprochen werden. Eine einkommensteuerliche Erfassung findet nicht statt. Das Grundprinzip der Vermögensbesteuerung ist die Besteuerung von Vermögens zu einem bestimmten Stichtag.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.05.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Steuerrecht
657.372.1 Unternehmensbewertung
336.2 Vermögenssteuer
336.2 Einkommensteuer
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Von einer 'Besteuerung von Schmerzensgeldern' kann nicht gesprochen werden. Eine einkommensteuerliche Erfassung findet nicht statt. Das Grundprinzip der Vermögensbesteuerung ist die Besteuerung von Vermögens zu einem bestimmten Stichtag.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog