Besteuerung von Schmerzensgeldern : BMF 11 0502/63-Pr.2/87 v.11.5.1987

Von einer 'Besteuerung von Schmerzensgeldern' kann nicht gesprochen werden. Eine einkommensteuerliche Erfassung findet nicht statt. Das Grundprinzip der Vermögensbesteuerung ist die Besteuerung von Vermögens zu einem bestimmten Stichtag.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.05.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Steuerrecht
657.372.1 Unternehmensbewertung
336.2 Vermögenssteuer
336.2 Einkommensteuer
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.2 Steuerrecht Dokument Nr. A-573877 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage