Ungehorsam ist nicht versichert : Boykotteure drängen in die Rechtsschutzversicherung
Man gewähre zwar Rechtsschutz bei einer Ordnungswidrigkeit, als solche gilt der Boykott. Doch wer sich mutwillig nicht zählen lassen wolle, der müsse die Kosten selbst tragen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Zeit (1987; Nr 22)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 22.05.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 312 Volkszählung
34.03 Rechtsschutz 368.022 Versicherungsverträge |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 312 Volkszählung | Dokument Nr. A-573843 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |