Ungehorsam ist nicht versichert : Boykotteure drängen in die Rechtsschutzversicherung

Man gewähre zwar Rechtsschutz bei einer Ordnungswidrigkeit, als solche gilt der Boykott. Doch wer sich mutwillig nicht zählen lassen wolle, der müsse die Kosten selbst tragen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Zeit (1987; Nr 22)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 22.05.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:312 Volkszählung
34.03 Rechtsschutz
368.022 Versicherungsverträge
Region:BRD
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