Landläufige Vorstellungen von Einkommen und unwahren Angaben : VGH 85/08/0010 v.26.3.1987
Der Aufzählung der Tatbestände des 12 Abs.3 AlVG, bei deren Vorhandensein eine Person nicht als arbeitslos zu gelten hat, kommt nur veranschaulichende Bedeutung für die Definition der Arbeitslosigkeit durch 12 Abs.1 AlVG zu (vgl. 'insbesondere') / Massgebend ist, ob eine Beschäftigung im S...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1987)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.06.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
339.233.1 Arbeitseinkommen 331.116 Arbeitsverhältnis 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Aufzählung der Tatbestände des 12 Abs.3 AlVG, bei deren Vorhandensein eine Person nicht als arbeitslos zu gelten hat, kommt nur veranschaulichende Bedeutung für die Definition der Arbeitslosigkeit durch 12 Abs.1 AlVG zu (vgl. 'insbesondere') / Massgebend ist, ob eine Beschäftigung im Sinne des 12 Abs.1 AlVG vorliegt. Darunter ist eine mit einem Arbeitseinkommen verbundene Tätigkeit, der zwar ein Diensverhältnis zugrundeliegen kann, die jedoch nicht auf einem Dienstverhältnis beruhen muss, zu verstehen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |