Landläufige Vorstellungen von Einkommen und unwahren Angaben : VGH 85/08/0010 v.26.3.1987

Der Aufzählung der Tatbestände des 12 Abs.3 AlVG, bei deren Vorhandensein eine Person nicht als arbeitslos zu gelten hat, kommt nur veranschaulichende Bedeutung für die Definition der Arbeitslosigkeit durch 12 Abs.1 AlVG zu (vgl. 'insbesondere') / Massgebend ist, ob eine Beschäftigung im S...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:10.06.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
339.233.1 Arbeitseinkommen
331.116 Arbeitsverhältnis
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Der Aufzählung der Tatbestände des 12 Abs.3 AlVG, bei deren Vorhandensein eine Person nicht als arbeitslos zu gelten hat, kommt nur veranschaulichende Bedeutung für die Definition der Arbeitslosigkeit durch 12 Abs.1 AlVG zu (vgl. 'insbesondere') / Massgebend ist, ob eine Beschäftigung im Sinne des 12 Abs.1 AlVG vorliegt. Darunter ist eine mit einem Arbeitseinkommen verbundene Tätigkeit, der zwar ein Diensverhältnis zugrundeliegen kann, die jedoch nicht auf einem Dienstverhältnis beruhen muss, zu verstehen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog