Landläufige Vorstellungen von Einkommen und unwahren Angaben : VGH 85/08/0010 v.26.3.1987

Der Aufzählung der Tatbestände des 12 Abs.3 AlVG, bei deren Vorhandensein eine Person nicht als arbeitslos zu gelten hat, kommt nur veranschaulichende Bedeutung für die Definition der Arbeitslosigkeit durch 12 Abs.1 AlVG zu (vgl. 'insbesondere') / Massgebend ist, ob eine Beschäftigung im S...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:10.06.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
339.233.1 Arbeitseinkommen
331.116 Arbeitsverhältnis
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) Dokument Nr. A-573560 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage