Mitbestimmung bei Mehrarbeit aus eigenem Entschluss : LAG Schleswig-Holstein v.14.11.1986

Ein Verstoss des Arbeitgebers im Sinne des 23 Abs.3 BetrVG liegt nicht vor, wenn Mitarbeiter aus eigenem Entschluss Mehrarbeit leisten und der Arbeigeber dies hinnimmt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1987; Nr 13)
Ort / Verlag / Datum:10.05.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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