Sicherheitsabstand auf Autobahnen : BGH v.9.12.1986

Auf Autobahnen muss der Abstand zu einem vorausfahrenden Kraftfahrzeug nach 4 I 1 StVO in der Regel so gross sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich gebremst wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1987; Nr 18)
Ort / Verlag / Datum:29.04.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.811 Strassenverkehrsordnung
625.711.3 Autobahnen
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 351.811 Strassenverkehrsordnung Dokument Nr. A-572566 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage