Liebe kalt - Unterhalt : Gegen die Verwandlung von wilder Ehe in bare Zahlung

Auch in wilden Ehen soll der Mann unterhaltspflichtig sein gegenüber der Frau, allenfalls auch umgekehrt. Wenn ein Kind da ist, soll zusätzlicher Unterhalt an die Frau gehen: 'Sie ist meist der finanziell schwächere Teil und braucht das Geld zur Selbstverwirklichung das muss gesetzlich geregelt...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Profil (1987; Nr 22)
VerfasserIn: Nenning, Günther
Ort / Verlag / Datum:01.06.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.62 Eherecht
342 Verfassungsrecht
347.615 Unterhaltspflicht
396.1 Frauen: Gleichberechtigung
396.9 Frauen: Politik
362.17 Familienpolitik
347.627 Ehescheidung
372 Kindererziehung
176 Sexualethik
Region:BRD
Österreich
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Ablageschlagwort: 347.62 Eherecht Dokument Nr. A-570925 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage