Abgeltung von Überstunden durch Provisionen : OGH 14 Ob A 17/87 v.17.2.1987

Eine Vereinbarung, wonach eine verdiente Provision, soweit sie für sich allein oder zusammen mit einem Fixum die Mindestsätze des Kollektivvertrages übersteigt, auf ein allfälliges Überstundenentgelt anzurechnen ist, ist zulässig. Eine solche Vereinbarung hindert aber den Arbeitnehmer nicht, über da...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:19.05.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
331.2 Gehälter
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.814 Überstunden Dokument Nr. A-570811 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage