Urlaubsverbrauch bei Dienstfreistellung : LG Salzburg 31 Cg 84/85 v.3.11.1986
Bei einer Dienstfreistellung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber für drei Monate bei vollen Bezügen kann nicht von einer konkludenten Urlaubsvereinbarung ausgegangen werden. Die Dienstfreistellung ist ein einseitiger Verzicht des Arbeitgebers auf Arbeitsleistung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1987)
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Ort / Verlag / Datum: | 22.05.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817(094.5) Urlaubsrecht
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Bei einer Dienstfreistellung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber für drei Monate bei vollen Bezügen kann nicht von einer konkludenten Urlaubsvereinbarung ausgegangen werden. Die Dienstfreistellung ist ein einseitiger Verzicht des Arbeitgebers auf Arbeitsleistung. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |