Urlaubsverbrauch bei Dienstfreistellung : LG Salzburg 31 Cg 84/85 v.3.11.1986

Bei einer Dienstfreistellung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber für drei Monate bei vollen Bezügen kann nicht von einer konkludenten Urlaubsvereinbarung ausgegangen werden. Die Dienstfreistellung ist ein einseitiger Verzicht des Arbeitgebers auf Arbeitsleistung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:22.05.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei einer Dienstfreistellung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber für drei Monate bei vollen Bezügen kann nicht von einer konkludenten Urlaubsvereinbarung ausgegangen werden. Die Dienstfreistellung ist ein einseitiger Verzicht des Arbeitgebers auf Arbeitsleistung.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog