Abgrenzung der Arbeitsbereitschaft von der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung sowie von der Pause : BAG v.12.2.1986

Wartezeiten von Rettungssanitätern zwischen den einzelnen Einsätzen sind Arbeitsbereitschaft, soweit sie eine Mindestdauer von 10 Minuten aufweisen. Betragen diese Arbeitsbereitschaftszeiten im Tagesdurchschnitt zusammengerechnet mindestens 2 Stunden, so kann der Arbeitgeber gem. 15 Abs.2 BAT die re...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1987; Nr 19)
Ort / Verlag / Datum:08.05.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit Dokument Nr. A-569791 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage