Abgrenzung der Arbeitsbereitschaft von der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung sowie von der Pause : BAG v.12.2.1986
Wartezeiten von Rettungssanitätern zwischen den einzelnen Einsätzen sind Arbeitsbereitschaft, soweit sie eine Mindestdauer von 10 Minuten aufweisen. Betragen diese Arbeitsbereitschaftszeiten im Tagesdurchschnitt zusammengerechnet mindestens 2 Stunden, so kann der Arbeitgeber gem. 15 Abs.2 BAT die re...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1987; Nr 19)
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Ort / Verlag / Datum: | 08.05.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
331.15 Mitbestimmung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit | Dokument Nr. A-569791 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |